Als Privatversicherter hängen die Kostenerstattung sowie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben. Bitte kontaktieren
Sie vor Antritt der Therapie Ihre Krankenversicherung und erfragen ob die Kosten für die Behandlung bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernommen werden und eine Antragstellung
notwendig ist.
Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der Therapie werden bei Vorliegen einer
begründeten Diagnose in der Regel von privaten Versicherungen und der Beihilfe übernommen.