Kosten

Gesetzlich Versicherte

Leider können die Therapien derzeitig nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. 

Privat Krankenversicherte

Als Privatversicherter hängen die Kostenerstattung sowie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben. Bitte kontaktieren Sie vor Antritt der Therapie Ihre Krankenversicherung und erfragen ob die Kosten für die Behandlung bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernommen werden und eine Antragstellung notwendig ist.

Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der Therapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose in der Regel von privaten Versicherungen und der Beihilfe übernommen.

Privat Selbstzahler

Hier ist kein Antragsverfahren notwendig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt, wobei sich auch hier das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert.